Gewährleistung – Beton

Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, können Sie die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Es sei denn, dies ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Bei farbigen Unterschieden können geringfügige Abweichungen nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Materialmuster usw.).

Ferner ist die Haftung für Mängeln, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. In Pflanzgefäßen vorhandene nicht immer vermeidbaren kleine eisenhaltige Einschlüsse oder Luftporen stellen keinen Mangel dar.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit Eingang der Ware bei Ihnen. Mechanische Beschädigungen wie Risse oder Macken ausgeschlossen.

Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.