Feuerstelle im Garten: Braucht man eine Genehmigung?

Für eine Feuerschale oder einen Feuerkorb im eigenen Garten brauchen Sie in Deutschland in den meisten Fällen keine Genehmigung. Ganz frei ist das Feuer im Garten trotzdem nicht: Gemeinden, Bundesländer und die Rücksicht auf Nachbarn setzen Grenzen – etwa beim Brennmaterial, bei Rauch und bei Trockenheit. Hier lesen Sie, wann Feuer im Garten erlaubt ist, wann Sie beim Ordnungsamt nachfragen sollten und was bei Verstößen droht.

Feuer im Garten – was ist erlaubt?

Feuerkörbe und Feuerschalen im Garten gelten meist als kleines Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer und damit als unproblematisch, ähnlich wie das Grillen. Das Feuer brennt in einem feuerfesten Gefäß, die Glut bleibt kontrollierbar, und als Brennstoff dient nur Holz. Strenger geregelt ist dagegen ein Lagerfeuer im Garten direkt auf dem Boden: Hier verlangen manche Gemeinden eine Anzeige oder Erlaubnis, besonders bei größeren Feuern.

Verbindlich sind immer die Regeln vor Ort. Sie stehen in kommunalen Verordnungen und unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und je nach Bundesland. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt vorab beim Ordnungsamt nach.

Feuerschale, Feuerkorb oder Lagerfeuer?

Ein Lagerfeuer entfachen Sie direkt auf dem Boden. Glut und Funkenflug sind dabei schwerer zu kontrollieren, deshalb ist es strenger geregelt. Bei Feuerschalen oder Feuerkörben brennt das Feuer in einem feuerfesten Gefäß über dem Boden.

Wann eine Anzeige oder Erlaubnis nötig sein kann

  • Lagerfeuer auf dem Boden: In vielen Gemeinden anzeige- oder genehmigungspflichtig.
  • Größere Feuer und Brauchtumsfeuer: Osterfeuer oder Feuer bei Festen müssen meist vorher angemeldet werden.
  • Verbrennen von Gartenabfällen: Grundsätzlich verboten; nur wenige Gemeinden erlauben es zu festgelegten Zeiten und mit Erlaubnis.
  • Nähe zum Wald: Viele Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer in einem bestimmten Abstand zum Waldrand – in manchen Bundesländern bis zu 100 m.

Was darf verbrannt werden – und was nicht?

Welche Brennmaterialien verbrannt werden dürfen, ist klar: trockenes, naturbelassenes Holz, etwa Kaminholz aus Buche oder Eiche, oder Holzbriketts aus unbehandeltem Holz. Lackiertes oder behandeltes Holz, Spanplatten, Papiermüll, Plastik und feuchtes Laub dürfen Sie nicht verbrennen: Sie qualmen stark und setzen Schadstoffe frei. Grünschnitt und Laub bringen Sie auf den Kompost oder zum Wertstoffhof. Zum Entzünden eignen sich Anzündholz oder zugelassene Anzünder, niemals Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten. Ob auch Holzkohle verwendet werden darf, lesen Sie im Beitrag Kochen und Grillen an der Feuerschale.

Runde Feuerstelle aus Cortenstahl auf einer hellen Terrasse mit Lounge, Esstisch und Meerblick

Trockenheit und Waldbrandgefahr

In heißen, trockenen Sommern erlassen Landkreise und Gemeinden oft kurzfristige Verbote für offene Feuer im Garten – teils auch für Feuerschalen und Feuerkörbe. Achten Sie deshalb auf die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe und auf Mitteilungen Ihrer Gemeinde. Bei starkem Wind sollten Sie ohnehin auf das Feuer verzichten, da Funkenflug weit getragen werden kann. Und für den Umgang mit offenem Feuer gilt immer: Lassen Sie es nie unbeaufsichtigt.

Rücksicht auf Nachbarn

Auch ohne Genehmigungspflicht dürfen Rauch und Gerüche das Nachbargrundstück nicht wesentlich beeinträchtigen. Wer regelmäßig stark qualmendes Feuer macht, riskiert Ärger nach dem Nachbarschaftsrecht. Sprechen Sie am besten vorher mit den Nachbarn – das, gut abgelagertes Holz und ein Standort, bei dem der Rauch nicht direkt zum Nachbarn zieht, vermeiden die meisten Konflikte. Welchen Mindestabstand zu Haus, Hecken und brennbaren Materialien Sie einhalten sollten, lesen Sie im Beitrag Abstand der Feuerschale im Garten.

Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen örtliche Verordnungen verstößt, Abfälle ohne Erlaubnis verbrennt oder ein aktuelles Feuerverbot missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe hängt vom Bundesland und von der Schwere des Verstoßes ab. Entsteht durch das Feuer ein Schaden, kommt außerdem eine Haftung in Betracht.

Fiamma Feuerstelle mit beleuchteten Stufen 1 Feuerstelle im Garten: Braucht man eine Genehmigung?

Häufig gestellte Fragen

Kann der Nachbar eine Feuerschale verbieten?

Verbieten kann er sie nicht ohne Weiteres. Stört der Rauch aber erheblich und regelmäßig, kann er sich dagegen wehren. Rücksicht und trockenes Holz sind deshalb der beste Schutz vor Streit.

Ist Feuer auf dem privaten Grundstück immer erlaubt?

Nein. Auch auf dem eigenen Grundstück gelten kommunale Vorschriften, das Verbot, Abfälle zu verbrennen, und mögliche Feuerverbote bei Waldbrandgefahr.

Wie groß darf eine Feuerschale im Garten sein?

Eine bundesweit einheitliche Grenze gibt es nicht. Manche Gemeinden knüpfen das Feuer im Garten ohne Genehmigung aber an den Durchmesser der Feuerschale – häufig wird etwa 1 m genannt. Unsere Feuerstellen sind mit 120 bis 160 cm größer. Fragen Sie deshalb vorab beim Ordnungsamt nach, was für Ihr Modell gilt.

Wo erfahre ich, was in meiner Gemeinde gilt?

Beim Ordnungsamt oder auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort erfahren Sie, welche Sicherheitsvorschriften für ein Feuer in Ihrem Garten gelten, und finden aktuelle Verbote bei Waldbrandgefahr.

Wie Sie das Feuer sicher löschen und die Feuerschale anschließend reinigen, lesen Sie im Beitrag Feuerschale aus Cortenstahl reinigen und pflegen. Unsere Modelle aus Cortenstahl finden Sie in der Kategorie Feuerstellen für den Garten.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorschriften Ihrer Gemeinde.

Geschrieben von Iwona · Team Worldofflowerpots
Quadratische Feuerstelle aus Cortenstahl neben einem modernen Esstisch mit Stühlen auf einer hellen Terrasse
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